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Rechnungshof kritisiert Schubhaftzentrum Vordernberg

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In einem Bericht übt der Rechnungshof scharfe Kritik am Schubhaftzentrum Vordernberg. Die Vorwürfe: Zu wenig Auslastung und zu teuer.

Das für den Vollzug von Schubhaften errichtete Anhaltezentrum Vordernberg war seit der Eröffnung Anfang 2014 maximal zu 18 % mit Schubhäftlingen ausgelastet. Ab April 2015 tendierte die Belegung mit Schubhäftlingen in Vordernberg gegen Null.

Wenig Auslastung, dafür teuer

Eine höhere Auslastung konnte nur durch die Unterbringung von Verwaltungsverwahrungshäftlingen erreicht werden. Dies war allerdings vertraglich nicht vorgesehen und hätte gänzlich andere Strukturen sowohl in baulicher Hinsicht als auch in der personellen Ausstattung erfordert.

Das Innenministerium ging sowohl bei der Anmietung des Gebäudes als auch bei der Beauftragung von Dienstleistungen für den Betrieb des Anhaltezentrums Vordernberg langjährige finanzielle Bindungen (33 Jahre bzw. 15 Jahre) in Höhe von insgesamt rd. 8 Mio. EUR jährlich ein, die unabhängig von der tatsächlichen Auslastung anfielen.

Kosten: rund 8 Mio. EUR jährlich

Die Kosten für einen Haftplatz (bei angenommener Vollauslastung) lagen in Vordernberg mit 165 EUR pro Tag mehr als dreimal so hoch wie in Salzburg (50 EUR pro Tag).

Die tatsächlichen Kosten je Hafttag divergierten ebenfalls stark. Ein Hafttag in Wien Rossauer Lände kostete (bezogen auf das erste Halbjahr 2015) 207 EUR, in Vordernberg 834 EUR.

Die vom BMI mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Betrieb des Anhaltezentrums beauftragte Gemeinde Vordernberg gab die vereinbarten Leistungen an einen Dritten weiter. Das BMI war jedoch rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch für das Anhaltezentrum Vordernberg verantwortlich und musste daher massives Interesse daran haben, welche Eignung, Befugnisse sowie technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ein Auftragnehmer aufweisen sollte.

nur 1 Angebot im Vergabeverfahren

Dementsprechend hätte das BMI gegenüber der Gemeinde Vordernberg auch sicherstellen müssen, dass eine Vergabe der vereinbarten Leistungen an Dritte entsprechend formuliert wird. In dem von der Gemeinde Vordernberg durchgeführten Vergabeverfahren waren die Eignungs–, Ausschluss– und Bewertungskriterien so eng gefasst, dass lediglich ein Bieter ein Angebot legte.

Eine Wettbewerbssituation, wie sie üblicherweise im Zuge von Verhandlungsverfahren entstehen sollte, war dadurch nicht gegeben. Das BMI konnte keine ausreichenden Auskünfte über das Vergabeverfahren und die Festlegung der dem Vergabeverfahren zugrunde gelegten Eignungs–, Ausschluss– und Bewertungskriterien geben, obwohl es für das Anhaltezentrum Vordernberg verantwortlich und in der Vergabekommission vertreten war.

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