In der gestrigen Nationalratssitzung wurde eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 beschlossen, mit der nun die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch Fahrzeuge der Berg-, der Höhlen- und der Wasserrettung per Gesetz mit Blaulicht ihren Einsatz fahren dürfen. Damit können nun – neben den üblichen drei Einsatzorganisationen – auch diese Einsatzkräfte ebenfalls bewilligungsfrei das blaue Warnlicht auf ihren Fahrzeugen leuchten lassen, berichtet der ÖVP-Abgeordnete Andreas Kühberger.
Kühberger, der als Bürgermeister selbst oft mit Rettungskräften zu tun hat: „Ich freue mich, dass es mit dieser Bundesregierung schnell geht, solche sinnvollen Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft umzusetzen. Ehrenamt ist unbezahlbare Arbeit. Diese wichtige Säule der Bevölkerung besteht aus Personen, die – wie etwa aktuell bei extremen Wetterbedingungen – oftmals sogar ihre Gesundheit oder gar ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um Leben zu retten.“
Diese Rettungsorganisationen verdienen für Kühberger und für seinen Abgeordnetenkollegen Andreas Hanger, Freiwilligensprecher der ÖVP, höchste Wertschätzung und Unterstützung. „Das Blaulicht ermöglicht im Straßenverkehr mehr Sicherheit und schnelleres Vorankommen der Einsatzkräfte. Bei Menschenleben zählt jede Sekunde. Diese Menschen sind hochprofessionelle Retter und opfern viel Freizeit zum Wohle der Allgemeinheit“, so die beiden Abgeordneten.
Andreas Hanger freut sich über die Gesetzesänderung. „Natürlich ist das Blaulicht für die Berg-, Wasser- und Höhlenrettung eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber jede Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Einsatzorganisationen ist wichtig und richtig. Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte helfen grundsätzlich „Aus Liebe zum Menschen“, wollen dafür auch keine finanzielle Abgeltung, aber natürlich soll Ihnen die Hilfeleistung so einfach wie möglich gemacht werden“.
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