Im Sommer 2014 kam es zu einem tödlichen Zwischenfall, bei dem eine deutsche Touristin von weidenden Kühen im Tiroler Pinnistal überrannt wurde. Auslöser für den Kuhangriff war ein mitgeführter Hund. Nun ist es zu einem Urteil des Landesgerichts Innsbruck gekommen: Der Bauer soll laut Berichten des ORF Tirol rund 490.000 Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen zahlen. Nationalratsabgeordneter und Landwirt Andreas Kühberger sieht nun eine Lösung in Hundeverbotszonen auf Almen.
„Die Rinder sind seit jeher ein fester Bestandteil der heimischen Almen und somit wichtige Pfleger der Kulturlandschaft. Der Hund als Abbild und Nachfahre des Wolfes stellt für Kühe und vor allem für ihre Kälber eine Gefahr dar, auf die sie instinktiv mit Verteidigung reagieren“, erklärt Kühberger das Verhalten der Tiere.
Warnhinweise bei Weidezugängen
Der Landwirt hatte während des Prozesses immer wieder betont, dass er Warn- und Hinweisschilder bei den Zugängen zu seinen Weideflächen angebracht hatte. Dem Anwalt des Witwers nach wären diese Warnhinweise unzureichend gewesen undder Bauer wäre dazu verpflichtet , die Tiere vom Weg fernzuhalten.
Laut Urteilsbegründung hätte der Viehhalter jenes Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen und so den Unfall verhindern können. Für Kühberger ist eine solche Maßnahme realitätsfern:
„Auch kein noch so massiver Zaun hält eine 800 kg schwere Mutterkuh davon ab, das Leben ihres Kalbes zu schützen. Es ist nicht die Aufgabe der Landwirte, die noch dazu meist Besitzer der ihrer Almen sind, sondern die der Hundeführer, solche Situationen zu vermeiden.“
„Hundefreie Zonen oder Betretungsverbot“
Sollte der Berufung nicht stattgegeben werden, sieht Kühberger eine Lösung nur mehr bei einem Hundeverbot auf ausgewiesenen Almen:
„Ich bin selbst Landwirt und Hundebesitzer. Niemals käme es mir aber in den Sinn, meinen Hund auf die Weideflächen, geschweige denn auf Almen mitzunehmen. Wenn die Eigenverantwortung zunehmend andere mittels juristischen Mitteln tragen müssen, bleibt nur mehr die Möglichkeit hundefreie Zonen oder überhaupt Betretungsverbote auf Almen zu schaffen. Dieser Vorfall ist äußerst bedauerlich, dennoch steht letztlich die Berufsausübung der Landwirte, die auch die Lebensgrundlage für die bäuerlichen Familien darstellt, über dem Freizeitinteresse auf fremden Grund und Boden“, so Kühberger abschließend.
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