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Gemeinde Forum kritisiert „Schickhofers griff in die Gemeindekasse“

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Das Gemeindeforum Steiermark hat den Gesetzesentwurf zur Landes- und Regionalentwicklung in der Steiermark näher beleuchtet und ist zum besorgniserregenden Ergebnis gekommen, dass dieser Gesetzesentwurf ein sehr hohes Risikopotential für die Gemeinden des ländlichen Raumes birgt.

Das Gemeindeforum Steiermark kritisiert vor allem vier Punkte der neuen Gesetzesvorlage:

  • Kürzung der Bedarfszuweisungsmittel
  • Gefährdung der örtlichen Raumplanung
  • Weitere Bürokratisierung der Regionalorganisation
  • Regionalvorstand und Regionalversammlung nicht transparent

Bedarfszuweisungsmittel werden gekürzt

Im Entwurf des Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes 2017 ist eine Teilfinanzierung von rund € 6 Mio. für Projektfinanzierung in den Regionen aus dem Topf der Bedarfszuweisungsmittel der Gemeinden vorgesehen. Die Aufbringung dieser Mittel durch die Gemeinden soll im Wege eines Vorwegabzuges von den Bedarfszuweisungsmitteln der steirischen Gemeinden erfolgen. Das Land nimmt sich dabei das Recht heraus diesen Betrag durch Beschluss der Landesregierung anhand der prozentuellen Entwicklung der Ertragsanteile sowie der Bevölkerungsentwicklung jährlich zu valorisieren. Wenn LHStv. Schickhofer den Regionen Mittel für die Finanzierung von Projekten zuführen will, dann soll er diese Finanzierung über den Landeshaushalt aufbringen und nicht den Gemeinden das ihnen gemäß §21 des Finanzausgleichsgesetzes zustehende Geld an Bedarfszuweisungsmitteln kürzen.

Gefährdung der örtlichen Raumplanung

Im §4 dieses Gesetzes wird versucht über eine Hintertür die örtliche Raumplanung außer Kraft zu setzen und zwar dadurch, dass die Abteilung 17 des Landes in Zukunft mit mehr Machtbefugnissen ausgestattet wird. Mit diesem Gesetzesentwurf wird den Gemeinden die Entwicklung der eigenen Gemeinde aus der Hand genommen. Dieses Gesetz darf auf keinen Fall in dieser Form beschlossen werden. Ein Aufschrei muss
durch die steirischen Gemeinden gehen – das ist eine Entmündigung der Gemeinden und eine weitere Aushöhlung der Gemeindeautonomie.

Weitere Bürokratisierung der Regionalorganisation

Zusätzlich zu den bestehenden regionalen Organisationen wird nunmehr noch eine weitere Ebene in Form von Regionalverbänden eingerichtet. Das ist eine zusätzliche Aufblähung der Bürokratie – warum werden nicht die bestehenden Regionaleinrichtungen dafür genutzt? Die Struktur und Organe der Regionalverbände
soll ident mit den Regionalversammlungen/Regionalvorständen sein.

Regionalvorstand und Regionalversammlung nicht transparent

Im § 18 dieses unglücklichen Gesetzesentwurfes ist auch vorgesehen, dass Sitzungen des Regionalvorstandes und der Regionalversammlung nicht öffentlich sind. Da stellt sich schon die Frage: Was hat man zu verbergen? Warum wird keine Transparenz gewährleistet?

Das Gemeindeforum Steiermark fordert daher:

Dieser Gesetzesentwurf greift tief in die Autonomie der Gemeinden ein und ist keinesfalls verfassungskonform. Das Gemeindeforum Steiermark fordert die Klubobmänner der im Landtag vertretenen Parteien auf, diesen Entwurf einer Überarbeitung zu unterziehen und einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Gemeinden auch zumutbar ist.

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